Verfahren zur Regelung von Konflikten
Eine immer bedeutsamere Art der Konfliktregelung ist die Mediation.
Zwei Partner unserer Kanzlei sind ausgebildete Mediatoren: Rechtsanwalt und Notar Ingolf Schulz und Rechtsanwalt Stefan Schoreit. Rechtsanwalt Schulz praktiziert Mediation seit 1990 und Rechtsanwalt Schoreit seit 2007, wobei unser Seniorpartner Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM) ist und seit 1995 Anwälte, Psychologen und Sozialarbeiter zu Mediatoren ausbildet.
Mediation eignet sich insbesondere für Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern – namentlich die Scheidung von Eheleuten –, Erbkonflikten oder Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern.
Der Mediator hat die Aufgabe, Gespräche zwischen den Eheleuten über die praktischen Konsequenzen ihrer Trennung zu leiten. Ziel der Verhandlungen ist eine schriftliche Einigung, die zumeist in einen rechtsverbindlichen Vertrag überführt wird. Die besondere Kompetenz des Mediators besteht darin, in unparteiischer Weise die Beteiligten zu befähigen, sich fair und kreativ zu einigen. Am Ende der Mediation steht eine Vereinbarung, die möglichst alle Streitpunkte regelt. Im Rahmen von Scheidungsverfahren bedeutet das, die finanziellen Verhältnisse der Familie und die Wohnsituation und die Betreuung der Kinder zu regeln. Das Scheidungsverfahren selbst ist dann nur noch Formsache.
Begleitend zur Mediation ist eine parteiische rechtliche Beratung möglich, die außerhalb der Mediationssitzungen stattfindet. Dadurch kann jeder Beteiligte sich bezüglich seiner Ansprüche beraten lassen und keiner ist übervorteilt.
Mediation nützt den Beteiligten, weil sie auf diesem Weg eine individuelle, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Regelung treffen können, die sie in jedem Detail verstehen. Da die Regelung selbst erarbeitet ist, hatten die Beteiligten die Möglichkeit, sämtliche sie belastende Punkte anzusprechen und es bleiben keine unbehandelten Konfliktherde verschwiegen.
Die Kosten sind zumeist niedriger als die vergleichbarer Auseinandersetzungen vor Gericht oder zwischen Anwälten. Mediation wird bei uns nach Zeitaufwand abgerechnet – die Zeitstunde kostet in der Regel 200,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommt ein Abschlusshonorar, dessen Höhe sich am Wert des Gegenstands der Streitigkeit orientiert. Diese Honorar fällt nur an, wenn die Mediation mit einer Übereinkunft endet.
Über das nachstehende Bild können Sie einen kurzen Film sehen, der Ihnen das Thema Mediation etwas näher bringt. Klicken Sie dazu bitte auf das Bild.
Nachfolgend finden Sie den Text der Vereinbarung zur Mediation, auf dessen Grundlage wir Mediation anbieten.



