Um diese Seite richtig anzeigen zu können benötigen Sie Flash Player 9+ Unterstützung!

Get Adobe Flash player

Beitragsseiten
Kosten
Rechtsanwaltskosten
Wer zahlt?
Alle Seiten

 


Notarkosten

Die Höhe der Notarkosten ist in der Kostenordnung gesetzlich festgelegt. Lediglich in gerichtlichen Verfahren dürfen Sie die Gebühren nicht unterschreiten, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gelten. Sie finden den Text der Kostenordnung auf der Homepage der Bundesnotarkammer.

Der Wert der Angelegenheit bestimmt die Höhe der Kosten. Die Beziehung zwischen Wert und Gebühren ist aus der Gebührentabelle in der Anlage zu § 32 Kostenordnung ersichtlich.

Die Gebühren für einen Immobilienkaufvertrag richten sich im allgemeinen nach dem Preis. Wenn wir davon ausgehen, dass ein Objekt 250.000,00 € kostet und zu 80 % finanziert wird, so belaufen sich die Notarkosten auf 2.045,37 € inkl. Auslagen und Umsatzsteuer. Dies sind ca. 0,8 % des Kaufpreises. Hinzu kommen die Kosten für das Grundbuchamt in Höhe von 1.113,00 €, also ca. 0,5 % des Kaufpreises. Bei einer Immobilie von geringerem Wert liegt der prozentuale Anteil etwas höher. Im einzelnen kann die Art der Finanzierung und der Abwicklung des Vertrages die Höhe der Kosten beeinflussen. Wichtig ist es, zu wissen, dass Treuhandkonten, die zu einer Kostenerhöhung führen, im Normalfall weder notwendig noch zulässig sind.
Für Ihren Vetrtrag können Sie die Kosten mit dem Notar- und Grundbuchrechner berechnen.

 

Die Gebühren für einen Erbvertrag oder ein Testament richten sich nach dem jetzigen Nettovermögen der künftigen Erblasser. Beispielsweise würde ein Einzeltestament bei einem Nettovermögen von 100.000,00 € 240,12 € kosten.

Bei Beurkundung einer Vorsorgevollmacht entstehen bei einem Nettovermögen von 100.000,00 € Notarkosten in Höhe von 147,97 €.

Bei einer Erbausschlagung und überschuldetem Nachlass wird die Mindestgebühr von 14,06 € einschließlich USt. berechnet.

 



 

Rathausplatz 25

22926 Ahrensburg

Telefon: 04102/51600

Fax:       04102/58338

kanzlei@rathausplatz25.de

Kontaktformular:

kanzleischildklein